Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abschalten...

Seit dem 1. Januar gilt in Frankreich das „Recht auf Abschalten“. Es gesteht Arbeitnehmern grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel wie Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten. Die neue Bestimmung gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern. Sinn dieser Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass Ruhezeiten sowie eine Balance zwischen Arbeit wie auch Familien- und Privatleben respektiert werden, heißt es in einer Erklärung des zuständigen Arbeitsministeriums.