In der Katastervermessung bieten wir von der Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster, auch in Zusammenarbeit mit einem Öffentlich bestellten
    Vermessungsingenieur hoheitliche Vermessungen, wie  Realteilungen, Sonderungen und Grenzherstellungen an.